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Herzlich Willkommen beim Mieterschutzbund Berlin e.V.

Seit 1953 vertritt der Mieterschutzbund Berlin e.V. Mieterinteressen. Mit über 31.000 Mitgliedern zählen wir bundesweit zu den Großen der Mietervereine. Auf unseren Internet-Seiten finden Sie nicht nur aktuelle Urteile, sondern erhalten Hilfestellung bei Mietminderung, Schönheitsreparaturen, Ihrer Betriebskostenabrechnung und vieles mehr. Viel Spaß beim Stöbern!

26.01.2015 | Was halten Makler vom Bestellerprinzip?

Mehr als jeder zweite Makler in Stuttgart (53 %) befürwortet grundsätzlich die Einführung eines Bestellerprinzips bei der Vermietung von Wohnraum – wenngleich noch Anpassungen an die jetzige Gesetzesvorlage gefordert werden. In anderen Städten lehnen Makler die Pläne der Bundesregierung prinzipiell mehrheitlich ab. Das geht aus einer aktuellen Umfrage hervor, bei der ImmobilienScout24 rund 3.500 Makler in acht Städten im Rahmen der Immobilienforen 2014 befragt hat.

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21.01.2015 | 30.000 € Schadenersatz für türkische Mieter

In dem Haus, in dem die türkischen Mieter schon lange lebten, wohnten insgesamt acht Mietparteien. Drei der acht Mietparteien mit Migrationshintergrund. Im Jahr 2010 wurde das Haus verkauft und der neue Eigentümer erhöhte zunächst die Miete aller Mietparteien. Dabei sollte es aber nicht bleiben, die türkische Familie sowie die zwei weiteren arabischen Familien erhielten eine weitere Mieterhöhung, obwohl .. 

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19.01.2015 | Rauchen: Störender Tabakgeruch auf dem Balkon

Die Parteien sind Mieter in einem Mehrfamilienhaus in Brandenburg. Die Kläger wohnen im ersten Stock, die Beklagten im Erdgeschoss. Die Balkone der Wohnungen liegen übereinander. Die Beklagten sind Raucher und nutzen den Balkon mehrmals am Tag zum Rauchen, wobei der Umfang des täglichen Zigarettenkonsums streitig ist. Die Kläger fühlen sich als Nichtraucher durch den von dem Balkon aufsteigenden Tabakrauch gestört und verlangen deshalb ...

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14.01.2015 | Wohnen in Berlin: Aufstellungsverfahren soll beschleunigt werden

Der Senat will das Aufstellungsverfahren für Bebauungspläne beschleunigen. Er hat dazu am 16.12.2014 auf Vorlage von Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Andreas Geisel den Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Baugesetzbuch (AGBauGB) zur Kenntnis genommen. Die Vorlage wird nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme unterbreitet.

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