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Herzlich Willkommen beim Mieterschutzbund Berlin e.V.

Seit 1953 vertritt der Mieterschutzbund Berlin e.V. Mieterinteressen. Mit über 31.000 Mitgliedern zählen wir bundesweit zu den Großen der Mietervereine. Auf unseren Internet-Seiten finden Sie nicht nur aktuelle Urteile, sondern erhalten Hilfestellung bei Mietminderung, Schönheitsreparaturen, Ihrer Betriebskostenabrechnung und vieles mehr. Viel Spaß beim Stöbern!

31.03.2014 | Zigarettengeruch vom Nachbarbalkon

Im Jahr 2007 ist das Nichtraucherschutzgesetz in Kraft getreten. In Einrichtungen des Bundes, öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, etc. ist seitdem das Rauchen untersagt. Dieses Gesetz soll vor allem Nichtraucher vor den Gefahren des Passivrauchens schützen.
Nun stellen Sie sich vor, Sie genießen einen wunderbaren Frühlingsanfang auf Ihrem Balkon, Ihr Nachbar ebenfalls. Allerdings genießt er nicht nur die frischen ersten Sonnenstrahlen des Jahres, sondern auch eine Zigarette. Sie fühlen sich als Nichtraucher dadurch gestört. Und nun?

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27.03.2014 | Stadtentwicklungsplan "Wohnen 2025" liegt vor

Der Senat hat mit dem „Stadtentwicklungsplan Wohnen 2025“ (StEP Wohnen 2025) eine wichtige Planungsgrundlage für die wachsende Stadt Berlin vorgelegt. Ziel ist es, angesichts des Nachfragedrucks auf dem Wohnungsmarkt die Mietentwicklung zu dämpfen. Der Senat hat die Vorlage von Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Michael Müller heute zur Kenntnis genommen. Sie wird nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet.

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25.03.2014 | Ferienwohnungen im allgemeinen Wohngebiet sind rücksichtslos

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Sinne der Stadtbewohner Berlins entschieden und die Nutzung einer für Wohnzwecke ausgelegten Wohnung als Ferienwohnung untersagt. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde:

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24.03.2014 | Schlüssel weg: Wer trägt die Kosten für neue Schließanlage?

Wenn der Schlüssel weg ist, kann das unter Umständen ganz schön teuer werden. Der Vermieter kann aus Sicherheitsgründen darauf bestehen, dass die komplette Schließanlage ausgetauscht wird. Doch darf er auch die Kosten für den Austausch dem schuldigen Mieter auferlegen? Hierüber hat der Bundesgerichtshof entschieden:

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